§ 7 Abs 1, § 28 EStG - Der aufgrund einer testamentarischen Verfügung Fruchtgenussberechtigte an einer Liegenschaft kann bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur dann AfA geltend machen, wenn er - etwa durch Einräumung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes durch den Erblasser - wirtschaftlicher Eigentümer der Liegenschaft geworden ist.
VwGH 28.11.2002, 2001/13/0257