Arbeitsmarktservice Traun
Durch eine Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung (AMSprV) wird im Bereich der Landesgeschäftsstelle Oberösterreich die Zuständigkeit für den politischen Bezirk Linz-Land ab 17. 3. 2003 auf das Arbeitsmarktservice Traun übertragen. Das Arbeitsmarktservice Linz ist ab diesem Zeitpunkt nur noch für die Stadt Linz und den politischen Bezirk Urfahr-Umgebung zuständig. Verordnung des BMWA; BGBl II 2003/183a, ausgegeben am 14. 3. 2003.