Änderung der Grenzwerteverordnung
Verordnung des BMWA, mit der die Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe geändert und in Grenzwerteverordnung 2003 (GKV 2003) umbenannt wird. Durch diese Änderung werden im Wesentlichen die Anhänge I bis III (Stoffliste, TRK-Liste und Liste krebserzeugender Arbeitsstoffe) durch neue Anhänge ersetzt. BGBl II 2003/184, ausgegeben am 18. 3. 2003.