Isolierte Vorsteuererstattung in Europa. Diese Broschüre bietet dem Unternehmer einen nützlichen Arbeitsbehelf und verweist auf die Möglichkeit, sich innerhalb der EU und auch in vielen anderen europäischen Staaten die bei internationalen Seminaren, Kongressen und Messen anfallende Umsatzsteuer vom ausländischen Fiskus zurückzuholen. Das kann der Unternehmer selbst dann, wenn er im ausländischen Staat steuerlich gar nicht erfasst ist. Wie bei dieser „isolierten Vorsteuererstattung“ nach jeweiligem Landesrecht vorzugehen ist, welche Behörden konkret zuständig sind und welche Vorsteuern tatsächlich rückerstattet werden, ist in dieser Broschüre (Rechtslage 2003) übersichtlich dargestellt. Neben den relevanten Rechtsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten sind auch jene in Kroatien, Norwegen, Polen, in der Schweiz, in Slowenien, Tschechien und Ungarn abgebildet. ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, 20 Seiten, € 7,-.