Liebhaberei - Verpachtung von Ferien-Bungalows
§ 2 Abs 5 Z 2 UStG - Eine Liegenschaftsvermietung ist dann als Liebhaberei anzusehen, wenn aus der konkret ausgeübten Art der Vermietung nicht innerhalb eines Prognosezeitraumes von ca. 20 Jahren ein Gesamtgewinn bzw. Gesamteinnahmenüberschuss erzielbar ist (vgl. VwGH 3. 7. 1996, 93/13/0171, ARD 4769/28/96, und VwGH 17. 10. 2001, 98/13/0025, ARD 5332/19/2002).