§ 23 EStG, § 2 Abs 1 LiebhabereiVO - Beim Betrieb einer Wurmfarm zur Erzeugung von biologischem Humusdünger wird der für das Vorliegen einer objektiven Ertragsfähigkeit und somit einer Einkunftsquelle als Gewerbebetrieb maßgebliche absehbare Zeitraum zur Erzielung eines positiven Gesamtergebnisses deutlich über 10 Jahren liegen.
VwGH 28.02.2002, 96/15/0219