vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausfertigung von Krankenscheinen

ARD 5387/12/2003 Heft 5387 v. 14.3.2003

Zuständigkeit für die Ausfertigung der Krankenscheine

In den Krankenordnungen der einzelnen Gebietskrankenkassen wird festgelegt, wer für die Ausstellung von Krankenscheinen zuständig ist. Dabei wird vorgesehen, dass sowohl die Dienstgeber, das Arbeitsmarktservice (AMS) als auch direkt die Gebietskrankenkasse Krankenscheine ausstellen. Im Folgenden nun ein kurzer Überblick, welche Personen ihren Krankenschein von welcher Stelle erhalten:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte