Vereinfachte Anmeldung von Unternehmern zu FINANZOnline durch Wirtschaftstreuhänder
Aus Gründen der sicheren Identifizierung der FINANZOnline-Teilnehmer wird bei einem Unternehmer, der die (erstmalige) Anmeldung bei einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis nicht persönlich vornimmt, sondern sich vertreten lässt, eine Spezialvollmacht mit beglaubigter Unterschrift verlangt (siehe auch ARD 5377/9/2003).