§ 5 Abs 1 KommStG, § 47 Abs 2 EStG - Aus der Tätigkeit der Mitarbeiterbetreuung mit wöchentlich angesetzten Besprechungen eines - neben einem „operativen“ Geschäftsführer eingesetzten - „kontrollierenden“ Geschäftsführers allein ergibt sich noch nicht die zur Kommunalsteuerpflicht führende Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers.
VwGH 22.10.2002, 2001/14/0219