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Richtlinien zur Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO

ARD 5385/22/2003 Heft 5385 v. 7.3.2003

BMF 03.02.2003

§ 299 BAO - Aufgrund der Neufassung des § 299 BAO durch das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, BGBl I 2002/97, ARD 5290/1/2002 und ARD 5320/6/2002, können die Abgabenbehörden 1. Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen seit 1. 1. 2003 von ihnen auch vor diesem Zeitpunkt erlassene Bescheide wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufheben.

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