BMF 03.02.2003
§ 299 BAO - Aufgrund der Neufassung des § 299 BAO durch das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, BGBl I 2002/97, ARD 5290/1/2002 und ARD 5320/6/2002, können die Abgabenbehörden 1. Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen seit 1. 1. 2003 von ihnen auch vor diesem Zeitpunkt erlassene Bescheide wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufheben.