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Richtlinien zum Verböserungsverbot des § 117 BAO

ARD 5385/20/2003 Heft 5385 v. 7.3.2003

BMF 15.10.2002, 05 1201/3-IV/5/02; AÖF 2002/273, 131. Stück, ausgegeben am 17. 12. 2002

§ 117 BAO - § 117 BAO wurde durch das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, BGBl I 2002/97, ARD 5290/1/2002 und ARD 5320/6/2002, in die BAO eingefügt und ist am 26. 6. 2002 in Kraft getreten.

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