vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitgeber im Sinne des Steuerrechts bei Arbeitskräfteüberlassung

ARD 5385/17/2003 Heft 5385 v. 7.3.2003

§ 47 Abs 1 und Abs 2, § 82 EStG - Bei Arbeitskräfteüberlassung kann der Beschäftiger ausnahmsweise als Arbeitgeber anzusehen sein, wenn ihm ein nicht nur vom Gesteller abgeleitetes, unmittelbares Weisungsrecht zukommt und der Arbeitnehmer in erster Linie in den Betrieb des Beschäftigers eingegliedert ist. In diesem Zusammenhang kann vor allem darauf abgestellt werden, wer über die Höhe der Bezüge entscheidet, wer das Risiko der Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trägt, wer den Arbeitnehmer kündigen bzw. entlassen darf, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit behält und wer über das Urlaubsausmaß entscheidet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte