§ 175 ASVG - Nimmt ein Versicherter an einer Veranstaltung (hier: an einem als „Medienturnier“ bezeichneten Fußballturnier) in der Intention teil, seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, ist die erlittene Verletzung in ursächlichem Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit entstanden und unterliegt dem Unfallversicherungsschutz.
OGH 27.08.2002, 10 ObS 137/02y