Verletzung von Schutzvorschriften durch Arbeitnehmer
§ 130 Abs 5 Z 1 ASchG - Bei einem Verstoß der Arbeitnehmer gegen Pkt 18 der ÖNORM M 9601 , wonach u.a. das Schrägziehen von Lasten mit einem Kran, der nicht für diese Zwecke gebaut und abgenommen ist, verboten ist, kann der Arbeitgeber bei Fehlen eines wirksamen Kontrollsystems, dessen Vorliegen von ihm darzulegen ist, zur Verantwortung gezogen werden.