Kein Ausgleich für Arbeitsausfall wegen Feiertag bei Schicht- und Turnusdiensten. Entscheidungsbesprechung von Dr. Christian Kuhn, Wien, zu OGH 10. 7. 2002, 9 ObA 210/01z, ARD 5363/19/2002, mit der ein Anspruch von im Schicht- oder Turnusdienst beschäftigten Arbeitnehmern auf Herabsetzung ihrer Arbeitszeit oder auf Feiertagsausgleich für die infolge eines Feiertages ausgefallene Arbeit verneint wurde. Für die Praxis folgert der Autor daraus, dass es den Arbeitsvertragspartnern oder den Kollektivvertragspartnern offen bleibe, Regelungen über eine Zeitanrechnung von nicht geleisteter Feiertagsarbeit oder von Feiertagsausgleich zu vereinbaren - wie dies in mehreren Kollektivverträgen und Einzelvereinbarungen der Fall sei - oder dies nicht zu tun, etwa dann, wenn der betroffene Arbeitnehmer am Feiertag gar nicht arbeiten wolle. (ASoK 2002/289, Heft 9) (