§ 113 Abs 1 Z 2 ASVG - Übernimmt eine Person einen Auftrag zum Ausbau eines Dachboden s, ohne über die für die anfallenden Arbeiten erforderliche Gewerbeberechtigung zu verfügen, und bedient sich zur Erfüllung der Arbeiten zweier (ausländischer) Hilfskräfte, wird die Baustelle auf ihre Rechnung betrieben, so dass sie gegenüber den Hilfskräften als Dienstgeber iSd § 35 ASVG anzusehen ist und im Falle der verspäteten Anmeldung der Hilfsarbeiter zur Sozialversicherung zur Zahlung eines Beitragszuschlages verpflichtet werden kann.