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Rückwirkende Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit verfassungswidrig

ARD 5383/6/2003 Heft 5383 v. 28.2.2003

§ 122c BSVG idF vor BGBl I 2000/43, § 255 Abs 21 BSVG idF vor BGBl I 2001/101, § 280 Abs 2 Z 1 BSVG - Die durch § 280 Abs 2 Z 1 BSVG bewirkte rückwirkende Außerkraftsetzung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit gemäß § 255 Abs 21 BSVG idF BGBl I 1999/176 für weibliche Versicherte, die am 1. 9. 1996 das 50. Lebensjahr bereits vollendet hatten, widerspricht dem Vertrauensgrundsatz und ist somit verfassungswidrig.

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