Arbeitszimmer - räumliche Trennung
§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG - Die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers hat jedenfalls zur Voraussetzung, dass der dafür in Betracht kommende Raum von den übrigen der privaten Lebensführung dienenden Teilen der Wohnung eindeutig abgegrenzt ist und die Abtrennung nicht jederzeit wieder leicht entfernbar ist.