§ 27 Z 2 AngG - Die subjektive (Fehl-)Vorstellung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zeit nicht wieder arbeitsfähig wird, reicht für eine berechtigte Entlassung nicht aus. Es obliegt vielmehr dem Arbeitgeber, sich über den zu erwartenden Heilungsverlauf ausreichend zu informieren.
OGH 27.03.2002, 9 ObA 68/02v