Entlassung wegen Nebenbeschäftigung
§ 27 Z 3 AngG - Ein Tätigwerden im Geschäftszweig des Arbeitgebers ist auch bei einer Nebentätigkeit als Führungskraft in leitender Position Voraussetzung der Verwirklichung dieses Tatbestandes. OGH 21.02.2002, 8 ObA 7/02s .