§ 32, § 33 AVG, § 113 ASVG - Eine einen Tag verspätet beim Sozialversicherungsträger eingelangte Änderungsmeldung berechtigt allein nicht zur Vorschreibung eines Beitragszuschlages.
VwGH 7. 8. 2002, 99/08/0103
verspätete Meldung
§ 32, § 33 AVG, § 113 ASVG - Eine einen Tag verspätet beim Sozialversicherungsträger eingelangte Änderungsmeldung berechtigt allein nicht zur Vorschreibung eines Beitragszuschlages.
VwGH 7. 8. 2002, 99/08/0103
verspätete Meldung