Löst ein Arbeitgeber das Dienstverhältnis zu einem („normalen“) Arbeitnehmer auf, ohne dass ein wichtiger Grund für diesen Schritt vorliegt, wird das Dienstverhältnis nach allgemeinem Entlassungsrecht mit sofortiger Wirkung beendet und es werden lediglich Schadenersatzansprüche (Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung, Abfertigung) ausgelöst.