§ 9, § 80 Abs 1 BAO - Bei der Beurteilung der Frage, ob der Abgabengläubiger gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt worden ist und ob deshalb der Geschäftsführer für die Abgabenschulden der Gesellschaft zur Haftung herangezogen werden kann, haben die entrichteten Lohnabgaben außer Ansatz zu bleiben.
VwGH 30.10.2001, 2001/14/0087