Zur Fortwirkung eines Kollektivvertrages nach Verbandsaustritt. Artikel von Dr. Walter Schrammel, Wien, in dem der Autor darlegt, dass der Austritt des Arbeitgebers aus einem auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Arbeitgeberverband grundsätzlich keinen Einfluss auf den Fortbestand der Kollektivvertragsunterworfenheit des ausgeschiedenen Arbeitgebers habe. Der ausgeschiedene Arbeitgeber bleibe an dem Kollektivvertrag in statischer Form, d.h. in jener Form gebunden, die der Kollektivvertrag im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitgeberverband hatte.