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Zahlungen an Briefkastenfirma

ARD 5374/31/2003 Heft 5374 v. 28.1.2003

Zahlungen an Briefkastenfirma

§ 162 Abs 1 BAO - Mit der bloßen Nennung einer Briefkastenfirma wird der Verpflichtung zur genauen Bezeichnung des Empfängers der als Betriebsausgaben abgesetzten Beträge nach § 162 Abs 1 BAO nicht Genüge getan.

Die Verweigerung der Absetzung von Aufwendungen gemäß § 162 Abs 2 BAO wegen Nichtbekanntgabe des Empfängers und die Zurechnung an eine hinter der Briefkastenfirma stehende Person als tatsächlicher Empfänger schließen einander aus. VwGH 23.01.2002, 96/13/0114. (Bescheid aufgehoben)

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