§ 6 Abs 1 Z 16 UStG, Art 13 Teil B Buchstabe b 6. RL 77/388/EWG - 1. Die Vermietung eines Gebäudes, das aus Fertigteilen errichtet wird, die so in das Erdreich eingelassen werden, dass sie weder leicht demontiert noch leicht versetzt werden können, stellt die Vermietung eines Grundstücks iSd Art 13 Teil B Buchstabe b 6. MwSt-RL dar, auch wenn dieses Gebäude nach Beendigung des Mietvertrags entfernt und auf einem anderen Grundstück wieder verwendet werden soll.