Verweisung eines Tankwartes
§ 255 Abs 3 ASVG - Wenn auch Rehabilitationsmaßnahmen und therapeutische Interventionen arbeitsrechtlich einen Krankenstand bilden können oder einem solchen gleichzuhalten sind, können diese in Verbindung mit leidensbedingten Krankenständen von insgesamt 4 Wochen einen Ausschluss vom Arbeitsmarkt nur dann begründen, wenn die Absolvierung derselben unbedingt - zur Hintanhaltung einer Verschlechterung des Leistungskalküls - notwendig ist.