Voraussetzung für eine Vollrente
§ 254 ASVG - Auch der Bezug einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bedeutet nicht automatisch, dass dem Versicherten aus der gesetzlichen Unfallversicherung zwangsläufig eine Vollrente gewährt werden müsse. LG Feldkirch 20.12.2000, 35 Cgs 57/00. (ZAS Jud. 4/2002)