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Voraussetzung für eine Vollrente

ARD 5374/20/2003 Heft 5374 v. 28.1.2003

Voraussetzung für eine Vollrente

§ 254 ASVG - Auch der Bezug einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bedeutet nicht automatisch, dass dem Versicherten aus der gesetzlichen Unfallversicherung zwangsläufig eine Vollrente gewährt werden müsse. LG Feldkirch 20.12.2000, 35 Cgs 57/00. (ZAS Jud. 4/2002)

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