§ 12 Abs 3 EStG - Gegen den rückwirkenden Ausschluss der Übertragung von stillen Reserven auf Finanzanlagen für den gesamten Veranlagungszeitraum 1996 aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 1996 bestehen verfassungsrechtliche Bedenken.
VfGH 26.09.2002, B 1629/01