§ 4 Abs 4 EStG - Hat ein Abgabepflichtiger, um von ihm benötigte Wirtschaftsgüter erwerben zu können, eine Bürgschaft für Darlehensschulden des Lieferbetriebes übernommen, kann diese betrieblich veranlasst sein und zu Betriebsausgaben führen.
VwGH 25.09.2002, 98/13/0052