§ 3 Abs 1 Z 15 EStG - Vom Arbeitgeber geleistete Prämien für eine ausschließlich für den Prokuristen einer Gesellschaft, nicht jedoch für andere leitende Angestellte abgeschlossene Lebensversicherung können nicht als steuerfreie Zuwendungen für die Zukunftsicherung behandelt werden.
VwGH 28.05.2002, 96/14/0041