4. Änderung der Satzung 1999 der Kärntner Gebietskrankenkasse u.a. betreffend Kostenzuschüsse bei Fehlen vertraglicher Regelungen mit Gruppenpraxen und Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Wahlärzten und Wahlzahnärzten samt Pauschbeträgen ab 1. 7. 2002 sowie Transportkostenersatz bei Fehlen vertraglicher Regelungen ab 1. 1. 2003. Amtl. VerlautbarungNr 143/2002 v. 21. 12. 2002. ( www.avsv.at )