Dienstzeugnis - Dienstverhinderungszeiten
§ 39 AngG - Ein Dienstzeugnis hat sich auch auf jenen Zeitraum zu erstrecken, in dem der Arbeitnehmer an der Dienstleistung verhindert war. ASG Wien 19.04.2002, 17 Cga 200/01g, rk. (ZAS Jud. 6/2002)
Dienstzeugnis - Dienstverhinderungszeiten
§ 39 AngG - Ein Dienstzeugnis hat sich auch auf jenen Zeitraum zu erstrecken, in dem der Arbeitnehmer an der Dienstleistung verhindert war. ASG Wien 19.04.2002, 17 Cga 200/01g, rk. (ZAS Jud. 6/2002)