Im Rahmen des Konjunkturbelebungspaketes, BGBl I 2002/155, ARD 5343/2/2002 und ARD 5348/2/2002, wurde eine Lohnnebenkostenreduktion für Klein- und Mittelbetriebe beschlossen, wonach u.a. Unternehmen mit weniger als 51 Dienstnehmern die Zahlung von Zuschüssen zur Entgeltfortzahlung nach Arbeits- und Freizeitunfällen zugute kommt. Dieser Zuschuss kann mit dem im Folgenden abgedruckten neuen Formular beantragt werden: