§ 28 Abs 6 Z 1 und Z 2 AuslBG - Die Haftung des Generalunternehmers wegen einer illegalen Beschäftigung von Ausländern durch den Subunternehmer bei Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung über die Einhaltung der Bestimmungen des AuslBG bzw. bei Unterlassung der zumutbaren Beaufsichtigung des Auftragnehmers verstößt gegen das Sachlichkeitgebot und ist somit verfassungswidrig.