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Einbeziehung von Zulagen in die Überstundenvergütung

ARD 5370/19/2003 Heft 5370 v. 14.1.2003

§ 49 Abs 1 ASVG, § 10 AZG, KV-eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie - Ein kollektivvertraglicher Ausschluss der Berücksichtigung von Zulagen und Zuschlägen bei der Berechnung des 50%igen Überstundenzuschlages (hier: im KV für die eisen- und metallerzeugende und - verarbeitende Industrie) verstößt gegen die zwingende Bestimmung des § 10 Abs 3 AZG und ist daher nichtig. Für die Berechnung der SV-Beiträge sind die Zulagen und Zuschläge daher in das Überstundenentgelt einzubeziehen.

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