Krankenentgelt - keine Rückstellungen
( § 9 EStG ) Die Verpflichtung, Angestellten im Krankheitsfall das Gehalt für eine bestimmte Zeit weiter zu zahlen, ist weder als Verbindlichkeit aufgrund eines Erfüllungsrückstandes auszuweisen, noch führt sie zu einem drohenden Verlust aus dem schwebenden Arbeitsverhältnis, so dass keine Rückstellungen dafür gebildet werden können. Bundesfinanzhof/BRD 27.06.2001, I R 11/00. (Betriebs-Berater 2001/1941, Heft 38)