§ 15 Abs 1 EStG - Die Besteuerung einer Dienstwohnung als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis ist auch dann zulässig, wenn der Arbeitgeber ein auch in der Zuweisung einer Dienstwohnung Ausdruck findendes Interesse an der Benützung der Dienstwohnung durch den Arbeitnehmer hat.
VwGH 12.09.2002, 98/15/0118