§ 6 BMVG - Der Arbeitgeber hat den BMV-Beitrag zu überweisen, „sofern das Dienstverhältnis länger als einen Monat dauert“. Wann ist nun der Beginn der BMV-Beitragszahlung?
Grundsätzlich derselbe Tag des nächsten Monats.
Dazu einige Beispiele:
§ 6 BMVG - Der Arbeitgeber hat den BMV-Beitrag zu überweisen, „sofern das Dienstverhältnis länger als einen Monat dauert“. Wann ist nun der Beginn der BMV-Beitragszahlung?
Grundsätzlich derselbe Tag des nächsten Monats.
Dazu einige Beispiele: