§ 4 Abs 2, § 5 Abs 1 UrlG - Entsteht nach Antritt des Urlaubs ein Pflegebedarf für einen im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Angehörigen iSd § 16 Abs 1 UrlG, sind die für die Pflege aufgewendeten Werktage bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dieser Bestimmung analog zu § 5 Abs 1 UrlG (eine länger als 3 Tage andauernde Erkrankung während des Urlaubs unterbricht den Urlaubsverbrauch) nicht auf den Erholungsurlaub anzurechnen.