KV-Gewerbeangestellte - Für die Angestellten des Gewerbes werden mit 1. 1. 2003 die kollektivvertraglichen Mindestgehälter um durchschnittlich 2,1% (eine Ist-Gehaltsregelung wurde nicht getroffen) und Lehrlingsentschädigungen um 1,8% erhöht. Die Nachtarbeitszulage sowie die Reiseaufwandentschädigungen werden um 2,1% erhöht.