ESt-Protokoll 2002, BMF 26.11.2002
Wie der Abgabenbehörde 2. Instanz bekannt wurde, wurden in einer Vielzahl von Fällen von Autofirmen Mietverträge (also nicht Leasingverträge) über Pkws abgeschlossen, deren Anschaffungspreis weit über der Angemessenheitsgrenze liegt. Seitens des Vermieters wird gegenüber den Kunden behauptet, bei schlichten Mietverträgen sei eine Angemessenheitsprüfung nicht vorzunehmen.