ESt-Protokoll 2002, BMF 26.11.2002
In einem DBA-Land mit Befreiungsmethode wird der Gewinn der Betriebsstätte pauschaliert (sehr häufig in den „Oststaaten“). Entsteht nach österreichischem Steuerrecht in einem Jahr ein Verlust und im Folgejahr ein Gewinn, so ist nach Rz 7607 EStR 2000 dieser Gewinn zur Gänze (da keine ausländischen Verlustvorträge anfallen) von der inländischen Besteuerung freizustellen.