§ 10a MSchG, § 8 KV-Zahnärzte - Eine an das Probemonat anschließende 2-monatige Befristung des Dienstverhältnisses einer Ordinationshilfe in einer Zahnarztpraxis ist sachlich gerechtfertigt, so dass das befristete Dienstverhältnis bei Schwangerschaft nach diesen 2 Monaten durch Zeitablauf endet und nicht bis zum Beginn des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes verlängert wird.
OGH 8 .08.2002, 8 ObA 319/01x