( § 1154 ABGB, § 19 Abs 2 AngG ) Das Urteil des ASG Wien 3. 6. 2002, 2 Cga 47/02y, ARD 5352/10/2002, betreffend Nichtbestehens von Entgelt- und Schadenersatzansprüchen eines Arbeitnehmers, wenn das Probedienstverhältnis noch vor Arbeitsaufnahme durch den Arbeitgeber beendet wurde, wurde bestätigt. OLG Wien 06.09.2002, 10 Ra 236/02y.