( § 255 Abs 3 ASVG ) Kann ein im maßgebenden Zeitraum als Raumpfleger beschäftigt gewesener Versicherter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt die Verweisungsberufe eines Verpackers, Entgraters oder eines Kontrollarbeiters ohne Einschränkung während der vorgesehenen wöchentlichen Normalarbeitszeit ausüben und damit den vollen kollektivvertraglichen Lohn erzielen, stellt sich die Frage der Lohnhälfte nicht. OGH 19.03.2002, 10 ObS 41/02f.