( § 2 Z 1 KVG, Art 10 RL 69/335/EWG ) Die Erhebung einer Gesellschaftsteuer bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft widerspricht nicht der Kapitalansammlungs-Richtlinie, wenn vor deren In-Kraft-Treten alle zum Erwerb der Geschäftsanteile an der Personengesellschaft geleisteten Einlagen bereits zur Erhebung einer Abgabe wie der nach § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit b GebG idF vor BGBl 1994/629 geführt haben.