( § 2 Z 1, § 5, § 7 KVG, RL 69/335/EWG ) Der in Art 5 Abs 1 Buchstabe a RL 69/335/EWG enthaltene Begriff „von den Gesellschaftern geleistete oder zu leistende Einlagen jeder Art“ erfasst finanzielle Beiträge, die an eine Kapitalgesellschaft, die ihr Gesellschaftsvermögen durch Ausgabe von Genussscheinen erhöht, von einem Nichtgesellschafter geleistet werden, der diese Genussscheine erwerben will. Der Gesellschaftsteuer unterliegen somit finanzielle Beiträge, die eine Muttergesellschaft an eine Kapitalgesellschaft, die ihr Gesellschaftsvermögen durch Ausgabe von Genussscheinen erhöht, leistet, damit diese Genussscheine von einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft erworben werden können.