Höhe des Arbeitslosengeldes
Das Arbeitslosengeld (inklusive Familienzuschläge und Ergänzungsbetrag) gebührt täglich
mindestens in der Höhe eines Dreißigstels des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende (2003: € 643,54) mit Beschränkung auf 80% des früheren Nettoeinkommens für Personen mit Sorgfaltspflichten und 60% für Personen ohne Anspruch auf Familienzuschlag, und